1. Zweck dieser Cookie-Richtlinie
Diese Cookie-Richtlinie erläutert, unter welchen Voraussetzungen Informationen im Endgerät eines Nutzers gespeichert oder bereits gespeicherte Informationen ausgelesen werden können. Maßgeblich sind insbesondere die Vorgaben des TDDDG und, soweit personenbezogene Daten betroffen sind, der DSGVO.
Cookies und vergleichbare Technologien können unterschiedliche Funktionen erfüllen. Entscheidend ist, ob sie für einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlich sind oder ob sie zusätzlichen Analyse-, Komfort- oder Marketingzwecken dienen.
2. Technisch notwendige Technologien
Technisch notwendige Cookies oder ähnliche Speicherzugriffe können eingesetzt werden, wenn sie ausschließlich dazu dienen, eine Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz zu übertragen oder einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen. Für solche Vorgänge kann die Einwilligung nach § 25 Abs. 2 TDDDG entbehrlich sein.
Je nach konkreter Funktion können notwendige Technologien beispielsweise Sicherheitszustände, Formularabläufe oder technische Sitzungsinformationen unterstützen. Sie werden nicht allein deshalb als notwendig eingeordnet, weil ihre Nutzung für den Anbieter wirtschaftlich vorteilhaft wäre.
3. Analyse- und Komforttechnologien
Analyse- oder Komforttechnologien können dazu dienen, die Nutzung eines Angebots zu verstehen oder zusätzliche Funktionen bereitzustellen. Soweit dafür Informationen im Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden und keine gesetzliche Ausnahme greift, ist vor dem Einsatz eine Einwilligung erforderlich.
Eine solche Verarbeitung darf erst nach einer wirksamen Auswahl des Nutzers beginnen. Ohne Einwilligung werden optionale Kategorien nicht allein aufgrund des Seitenaufrufs aktiviert.
4. Marketingtechnologien und Werbepixel
Marketingtechnologien können eingesetzt werden, um den Erfolg von Werbemaßnahmen zu messen oder Besuche einer Kampagne zuzuordnen. Solche Technologien dürfen nur im Rahmen der anwendbaren Datenschutzvorgaben und, soweit erforderlich, nach vorheriger Einwilligung eingesetzt werden.
Werden in einer Kampagne Dienste eines Werbepartners eingebunden, müssen die dazu erforderlichen Transparenzinformationen bereitgestellt werden. Eine Übertragung von Daten an einen Werbepartner vor einer erforderlichen Einwilligung ist nicht vorgesehen.
5. Speicherdauer
Die Speicherdauer richtet sich nach der jeweiligen Funktion. Sitzungscookies können mit dem Ende einer Sitzung auslaufen; dauerhafte Cookies können für einen festgelegten Zeitraum gespeichert bleiben. Notwendige Technologien werden nur so lange verwendet, wie es ihr Zweck erfordert.
Für optionale Technologien ist die jeweils angegebene Laufzeit maßgeblich. Werden konkrete externe Dienste verwendet, werden deren Kategorien und Laufzeiten in der dafür vorgesehenen Information aufgeführt.
6. Drittanbieter
Soweit externe Anbieter für Analyse, Marketing oder zusätzliche Funktionen eingesetzt werden, kann eine Verarbeitung durch diese Anbieter erfolgen. Vor einer solchen Einbindung werden die erforderlichen Informationen über Anbieter, Zweck, Rechtsgrundlage und gegebenenfalls internationale Datenübermittlungen bereitgestellt.
Werden konkrete externe Dienste eingesetzt, werden die erforderlichen Angaben zu Anbieter, Zweck, Speicherdauer und gegebenenfalls Datenübermittlungen in der jeweils geltenden Information ausgewiesen.
7. Einwilligung und Widerruf
Eine für optionale Technologien erteilte Einwilligung ist freiwillig und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die bis zum Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist.
Soweit keine optionalen Technologien aktiviert sind, ist eine Zustimmung zu solchen Kategorien für die Nutzung der grundlegenden Website-Funktionen nicht erforderlich.
8. Kontakt
Fragen zu Cookies, ähnlichen Technologien oder datenschutzrechtlichen Einstellungen können an MG Tours B.V., Bahnhofstr. 37, 39104, Magdeburg, E-Mail [email protected], gerichtet werden. Stand dieser Cookie-Richtlinie: 26. August 2026.